Kostenträger
sind nach Beantragung und Bewilligung der unterschiedlichen Therapien und Förderungen
- Jugendämter bei den Kreisverwaltungen
- Sozialämter bei den Kreisverwaltungen
- Agenturen für Arbeit
- Landeswohlfahrtsverbände und auch
- Privatzahler
Jedoch NICHT - Krankenkassen!
Gern dürfen Sie mich dazu kontaktieren.