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Kostenträger

sind nach Beantragung und Bewilligung der unterschiedlichen Therapien und Förderungen

- Jugendämter bei den Kreisverwaltungen

- Sozialämter bei den Kreisverwaltungen

- Agenturen für Arbeit

- Landeswohlfahrtsverbände und auch

- Privatzahler

      

Jedoch NICHT - Krankenkassen!

Gern dürfen Sie mich dazu kontaktieren.